Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich um eine Zweitausbildung (Weiterbildung). Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung (FG Niedersachsen, Urteil v. 17.11.2021 – 9 K 114/21; Revision anhängig: III R 40/21).