Solidaritätszuschlag, Erhebung in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig (BFH)

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Das Solidaritätszuschlagsgesetz verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art.6 Abs. 1 oder Art. 14 GG.

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