Keine Erinnerungsschreiben für fällig werdende Steuervorauszahlungen (FinMin)

Die Thüringer Finanzämter versenden ab sofort keine Erinnerungsschreiben mehr, um auf künftige Fälligkeiten der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen hinzuweisen. „Die Erinnerungsschreiben sind obsolet. Steuerpflichtige kennen die Fälligkeitstermine in der Regel aus ihrem Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Eine Erinnerung ist deshalb in vielen Fällen überflüssig. Die meisten Betroffenen haben die Termine selbst im Blick und im persönlichen Kalender vermerkt“, sagt Finanzministerin Heike Taubert

Vorauszahlungen für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, welche für den laufenden Veranlagungszeitraum geschuldet werden, sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres zu entrichten. In den vergangenen Jahren wurden Steuerpflichtige mit Erinnerungsschreiben des Finanzamts auf die bevorstehenden Fälligkeitstermine hingewiesen. Seit diesem Jahr werden keine Zahlungserinnerungen mehr versandt.

Nehmen Steuerpflichtige am SEPA-Lastschriftverfahren teil, dann werden die Vorauszahlungen automatisch abgebucht. Eine pünktliche Steuerzahlung ist damit sichergestellt. Werden Steuern dagegen nicht fristgerecht entrichtet, drohen Säumniszuschläge.

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