Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 unverändert bei 4,2 Prozent. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet.

Im Jahr 2023 auf wird sich der Beitrag zur Künstlersozialkasse auf 5,0 Prozent erhöhen.

Diesen Beitrag zahlen Sie bei einer Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen. Eine Inanspruchnahme kann z.B. vorliegen, wenn Einzelunternehmen Ihre Website erstellen oder für Sie, im Rahmen von Werbeaktivitäten, kreativ tätig werden.